Die Deutschen Grundsätze für Finanz-Research (DGFR) setzen sich zusammen aus einem allgemeinen Teil – den Grundsätzen ordnungsmäßigen Finanz-Researchs (GOFR) – und einem fachspezifischen Teil – den Mindeststandards für Finanz-Research (MSFR). Die MSFR beruhen weitgehend auf den Standards für Researchberichte der DVFA-Kommission Standards für Researchberichte aus dem Jahr 2004. Diese Standards wurden im Jahr 2005 von einer Arbeitsgruppe bestehend aus dem Vorstand der Kommission, Vertretern der GCFAS und Vertretern von anderen Researchhäusern angepasst. Die Anpassung erfolgte aufgrund des in 2004 eingeführten §34b Wertpapierhandelsgesetz und der Finanzanalyseverordnung sowie der einschlägigen Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus 2005.
Mit Schreiben vom 2. Mai 2006 hat die BaFin die vorliegenden DGFR als "Best Practice" wie folgt anerkannt: "Mit den vorliegenden Grundsätzen leisten DVFA e.V. und die German CFA Society e.V. aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag zu ergänzenden berufsständischen Marktstandards neben den verbindlichen gesetzlichen Anforderungen an die Erstellung von Finanzanalysen. Die Grundsätze dienen dazu, "best practice" im Sinne von Mindeststandards für Finanz-Research zu beschreiben sowie die Grundsätze für die Erstellung ordnungsmäßigen Finanz-Research darzulegen. Der Charakter als "best-practice"-Regeln wird in den Grundsätzen auch deutlich hervorgehoben. Diese freiwilligen Marktstandards in Sinne von "best practice" sind ausdrücklich zu begrüßen." Die DGFR definieren Anforderungen an die Erstellung und die Qualität von Finanzanalysen. Ihr Ziel ist es, die Qualität der Finanzanalysen zu sichern sowie die Transparenz im Research zu erhöhen. Die DGFR belassen den Erstellern von Finanzanalysen aber auch weiterhin einen großen Freiraum bei der konkreten Ausgestaltung ihrer Studien und legen nur Mindeststandards fest. Die DVFA ist überzeugt, dass Selbstregulierung besser ist als Regulierung.
Bei der Erstellung von Research wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben als selbstverständlich vorausgesetzt. Die Verwendung des Wortes "sollte" beinhaltet eine Empfehlung. Die Regelung bleibt jedoch dem Ersteller bzw. seinem Unternehmen überlassen. In der Beschreibung der Standards beinhaltet dann das Wort "soll" die Darstellung des Regelfalls, von dem begründete Ausnahmen möglich sind. Für die Mitglieder der jeweiligen Berufsverbände gelten natürlich auch die jeweiligen Kodices.
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Deutsche Grundsätze für Finanz-Research
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erkennt Deutsche Grundsätze für Finanz-Research (DGFR) an - Pressemitteilung vom 21. Juni 2006
DVFA-Leitfaden für Unternehmensbewertungen im Aktienresearch