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EU-Kommission veröffentlicht Mitteilung zu Finanzanalysen
Am 14.12.2006 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zu Finanzanalysen veröffentlicht. Sie enthält eine Bestandsaufnahme der gegenwärtig geltenden Bestimmungen auf dem Gebiet der Finanzanalyse und der Finanzanalysten. Die Kommission bezieht mit dieser Mitteilung Stellung zu dem Bericht der Forumgruppe für Finanzanalysten, der im September 2003 veröffentlicht wurde und anschließend Gegenstand einer öffentlichen Konsultation war. Darüber hinaus geht sie auf einen Bericht der Internationalen Organisation der Börsenaufsichtsbehörden (IOSCO) und auf eine Grundsatzerklärung zu den Interessenkonflikten von Analysten, ein. Die Mitteilung soll den interessierten Kreisen als Leitlinie für die Handhabung der Bestimmungen der Marktmissbrauchrichtlinie (2003/6/EG, MAD) und der Finanzmarktrichtlinie (2004/39/EG, MiFID) sowie deren Durchführungsbestimmungen, dienen. Im Einzelnen greift die Kommission in der Mitteilung folgende Aspekte auf:
- Vermeidung, Handhabung und Offenlegung von Interessenkonflikten bei Erbringung von Wertpapier- und Wertpapiernebendienstleistungen
- Spezifische Bestimmungen zur Erstellung und Abänderungen von Finanzanalysen
- Einführung einer Registrierungspflicht für Analysten, die an Berufsqualifikation gebunden ist
- Regulatorische und wettbewerbsmäßige Stellung von unabhängigen Finanzanalyseinstituten und Banken bei der Erstellung von Finanzanalysen
- Notwendigkeit der Einführung von Wohlverhaltens- oder Corporate Governance-Regeln für die Beziehungen der Emittenten zu den Analysten
- Verbesserungsbedarf bei Unterrichtung und Fortbildung der Anleger im Bereich des Finanzsektors
Download:
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Finanzanalysen und Finanzanalysten - Brüssel, Dezember 2006
Communication from the commission to the council and the European Parliament - Investment research and financial analysts - Brussels, December 2006
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