Mit der Implementierung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) zum 1. November 2007 sind neue Vorschriften für die Ersteller und Weitergeber von Finanzanalysen in Kraft getreten.
Hierzu hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein neues Schreiben zur Auslegung der Vorschriften des § 31 Absatz 2 Satz4 und des § 34 b WpHG veröffentlicht, welches die bisherigen Auslegungsschreiben zu 34b WpHG vom 16.12.2003, 01.09.2005 sowie 08.02.2006 ersetzt.
Die Kommission Standards für Investment Research hat dies zum Anlass genommen, die in dem neuen Auslegungsschreiben enthaltenen Informationen für die Mitglieder des DVFA e.V. in Form eines Rundschreibens aufzubereiten und sowohl die verschiedenen Arten der Finanzanalyse darzustellen wie auch die Pflichten, die jeweils vom Ersteller und / oder dem Weitergebenden zu erfüllen sind.
Weitere Informationen:
Deutsche Grundsätze für Finanz-Research