§1 Geltungsbereich und Ziele
Diese Geschäftsordnung gilt speziell für das bei dem DVFA e.V. gebildete Committee "CEFA/CIIA-Alumni".
Ziele von "CEFA/CIIA-Alumni" sind:
1. Die Etablierung eines Netzwerks mit hochqualifizierten Fach- und Führungskräften als erfolgreiche Absolventen der Postgraduiertenprogramme CIIA/CEFA.
2. Sicherstellung eines regen fachlichen Austauschs seiner Mitglieder sowie die Durchführung von Veranstaltungen zu Fachthemen für die Mitglieder dieses Netzwerks.
3. Mitarbeit beim Vorantreiben des DVFA-Berufsverbandes.
§2 Zusammensetzung des "CEFA/CIIA-Alumni"
Mitglied von "CEFA/CIIA-Alumni" kann grundsätzlich jeder Absolvent der Postgraduierten-Programme CIIA, CEFA oder DVFA-Investmentanalyst sowie jeder aktive oder ehemalige Tutor oder wissenschaftliche Leiter der Programme werden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im "CEFA/CIIA-Alumni" ist die ordentliche oder assoziierte Mitgliedschaft im DVFA e.V.
§3 Aufnahme der Mitglieder/Mitgliedsbeitrag
Die Mitgliedschaft "CEFA/CIIA-Alumni" kann bei der Geschäftsstelle der DVFA GmbH beantragt werden.
Im Falle eines neuen Aufnahmeantrags an den DVFA e.V. erfolgt das Verfahren laut Satzung.
§4 Vorstand des "CEFA/CIIA-Alumni"
1. Die Mitglieder des "CEFA/CIIA-Alumni" wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden des "CEFA/CIIA-Alumni" und seinen Stellvertreter. Die Wahl erfolgt für 2 Jahre. Um eine Rotation im Vorstand zu erreichen, darf der Vorsitzende nach seiner Amtzeit nicht wiedergewählt werden. Der Stellvertreter kann auch für 2 Amtszeiten gewählt werden.
2. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden des "CEFA/ CIIA-Alumni", seinem Stellvertreter und dem für Alumni zuständigen Mitglied des Vorstandes des DVFA e.V.
3. Der so gewählte Vorstand des "CEFA/ CIIA-Alumni" kann weitere Mitglieder in den Vorstand des "CEFA/CIIA-Alumni" bestellen.
Aufgabe des Vorstandes ist die bestmögliche Erreichung und Sicherstellung der definierten Alumni-Ziele. Darüber hinaus umfassen die Aufgaben auch die Einberufung der Sitzungen und Veranstaltungen gemäß § 5 sowie die Aufgaben gemäß § 6 dieser Geschäftsordnung. Der Vorstand kann bei Bedarf separate Sitzungen abhalten.
§ 5 Plenums-Sitzungen und Veranstaltungen
1. Die Einberufung von Plenums-Sitzungen oder die Einladung zu Veranstaltungen erfolgt mindestens zwei Wochen vorab durch den Vorsitzenden des "CEFA/CIIA-Alumni". Der Vorsitzende legt die Tagesordnung fest und leitet diese den Mitgliedern zu.
2. Der Vorsitzende leitet die Sitzung oder Veranstaltung, bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter.
Das Plenum der "CEFA/CIIA-Alumni" fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Mindestens einmal im Jahr muss eine Plenums-Sitzung des Committee "CEFA/CIIA-Alumni" stattfinden.
§ 6 Berichte und Veröffentlichungen
Zum Jahresende wird vom Vorstand des "CEFA/CIIA-Alumni" ein Bericht erstellt, der in den jährlichen Verbandsbericht einfließt. Ohne eine Genehmigung durch den Vorstand des DVFA sind öffentliche Stellungnahmen von "CEFA/CIIA-Alumni" in Form von Pressemitteilungen, Fachartikeln und Büchern nicht zulässig.
§ 7 Ende der Mitgliedschaft in "CEFA/CIIA-Alumni"
Die Mitgliedschaft wird beendet:
1. Durch Austritt aus "CEFA/CIIA-Alumni"; dieser kann jederzeit erfolgen und ist dem Vorstand des "CEFA/CIIA-Alumni" schriftlich mitzuteilen.
2. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im DVFA e.V.
3. Durch Ausschluss; der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes des "CEFA/CIIA-Alumni" bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie z.B. Verletzung des § 6 Ziffer 2 dieser Geschäftsordnung.